Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: Januar 2004 / 1)
I. Allgemeines
1.)
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten grundsätzlich für
Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Honer Medizintechnik,
Gutenbergstr. 19, D-78549 Spaichingen (Verkäufer) unter Ausschluss
entgegenstehender Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des
Bestellers/Käufers oder anderer Vertragspartner. Abweichende AGB ohne
schriftlichen Zuspruch des Vertragsinhaltes werden nicht anerkannt.
II. Angebot und Lieferung
1.)
Sämtliche Angebote, Preislisten, Liefertermine, Fristen und
Werbeunterlagen des Verkäufers sind frei bleibend und unverbindlich,
soweit sie im Einzelfall nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
sind.
2.) Liefer- und Leistungsfristen verändern sich angemessen
bei Störungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krieg, Aufruhr, Eingriffe
von hoher Hand, Feuer) und anderer, des Verkäufers nicht zu vertretende
Hindernisse z.B. Störung bei der Eigenbelieferung, Streik,
Aussperrungen, Betriebsstörungen, etc.), soweit diese auf die Lieferung
der Leistung des Verkäufers von erheblichen Einfluss sind. Wird
aufgrund einer solchen, des Verkäufers nicht zu vertretenden Störung
die Lieferung oder Leistung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, kann
die des Verkäufers ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
3.) Ist der Käufer/Besteller Kaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
kann Schadenersatz wegen Nichteinhaltung einer vereinbarten Liefer-
oder Leistungsfrist nur bei nachgewiesenem grob fahrlässigem Verhalten
verlangt werden.
4.) Der Verkäufer ist bei Waren mit Ersatzmöglichkeit grundsätzlich zur
Lieferung einer Ersatzqualität zu angemessenen Preisen berechtigt,
soweit dies für den Besteller/Käufer zumutbar ist.
5.) Der Verkäufer ist zur Teillieferung und Teilleistung jederzeit berechtigt.
6.) Nimmt der Besteller/Käufer ordnungsgemäße Lieferungen oder
Leistungen vertragswidrig nicht ab oder wird durch seinen Wunsch der
Versand verzögert, ist der Verkäufer berechtigt, die Waren auf Kosten
und Gefahr des Bestellers/Käufers einzulagern oder selbst zu verwahren.
Der Verkäufer berechnet dem Besteller/Käufer die entstehenden
Lagerkosten, mindestens 10% des Kaufpreises für jeden Monat, es sei
denn, dieser weist nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten
geringer sind.
Der Verkäufer ist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer
angemessenen Nachfrist anderweitig über den Liefergegenstand zu
verfügen und dem Besteller/Käufer als Mindestschaden ein Drittel des
Kaufpreises in Rechnung zu stellen, es sei denn, dieser weist nach,
dass der tatsächliche Schaden des Verkäufers geringer ist.
7.) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Preislisten und anderen
Unterlagen, behält sich der Verkäufer Eigentums und Urheberrechte vor.
Ohne die schriftliche Einwilligung des Verkäufers dürfen diese
Unterlagen weder kopiert, vervielfältigt, noch dritten Personen oder
Firmen zugängig gemacht werden. Zu Angeboten gehörende Zeichnungen,
bildliche Darstellungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen, oder
wenn der Auftrag nicht erteilt wird, unverzüglich zurückzugeben.
8.) Sonderanfertigungen werden nur aufgrund besonderer schriftlicher
Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden durchgeführt. Bei
Sondervereinbarungen sind dabei allein die von dem Kunden angefertigten
Zeichnungen und/oder Angaben maßgeblich. Jegliche Sonderanfertigungen
oder Sonderbestellungen sind vom Rückgabe und/oder Umtauschrecht
ausgeschlossen.
III. Verpackung und Versand
1.)
Sofern die Versandart vom Besteller/Verkäufer nicht vorgeschrieben
wird, bleibt die Wahl der Verpackung/Versandart dem Verkäufer
überlassen.
Wird vom Besteller/Käufer eine besondere Versandart
oder Spezialverpackung gewünscht, behält sich der Verkäufer vor, die
hierbei entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
IV. Gefahrübergang
1.)
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Liefergegenstände auf
den Besteller/Käufer über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen
erfolgen, oder wenn der Verkäufer sonstige Leistungen z. B. die
Versendung, Anlieferung und/oder Aufstellung beim Besteller/Käufer
übernommen hat oder bei Nachlieferungen oder Nachbesserungen. Verzögert
sich der Versand infolge von Umständen, welche vom Verkäufer nicht zu
vertreten sind, so geht die Gefahr vom Zeitpunkt der
Versandbereitschaft auf den Besteller/Käufer über.
V. Untersuchung der Waren
1.)
Soweit es sich bei dem Besteller/Käufer um einen Kaufmann oder eine
juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, sind erkennbare
Mängel spätestens acht Tage nach Lieferung durch schriftliche Anzeige
gegenüber dem Verkäufer zu rügen.
Bei Lieferungen/Leistungen
gegenüber Nichtkaufleuten ist diese Ausschlussfrist für Mängelanzeigen
auf öffentliche Mängel beschränkt.
VI. Preise und Zahlungsbedingungen
1.)
Die Preise des Verkäufers richten sich nach der jeweils gültigen
Preisliste zum Zeitpunkt der Lieferung, ohne Aufstellung oder
Inbetriebnahme ab Werk ausschließlich Verpackung.
2.) Soweit
nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Forderungen nach
Rechnungsstellung fällig und zahlbar. Der Verkäufer kann
Teillieferungen gesondert in Rechnung stellen.
3.) Gerät der Besteller/Käufer in Verzug so ist der Verkäufer
berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8% p.
A. über den jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Der Verkäufer
behält sich die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden
Verzugsschadens ausdrücklich vor.
4.) Mangels abweichender Vereinbahrung sind sämtliche Zahlungen durch
Vorkasse oder Gestellung eines unwiderruflichen und bestätigten
Akkreditivs oder Bankgarantie spätestens 6 Wochen vor dem Liefertermin
zu erbringen.
5.) Kommt der Käufer/Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
nach, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu
stellen. Dies gilt auch, wenn Teilzahlungen vereinbart sind und der
Besteller/Käufer mit einem Betrag von mehr als 10% des noch offenen
Kaufpreises in Rückstand bleibt. Kommt der Besteller/Käufer innerhalb
angemessener Frist diesem Verlangen des Verkäufers nicht nach, ist der
Verkäufer unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, anderweitig über den
Liefergegenstand zu verfügen und als Mindestschaden ein Drittel des
vereinbarten Kaufpreises in Rechnung zu stellen.
6.) Eine Warenrücksendung bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Verkäufers. Liegt die Ursache der Rückgabe nicht im
Verschulden de Verkäufers, ist der Verkäufer berechtigt innerhalb 2
Monate nach Rechnungsdatum abzüglich 20% zu Berechnen. Rücksendungen
zwischen 2 und 6 Monaten abzüglich 40%, zwischen 6 und 12 Monaten nach
Rechnungsdatum abzüglich 60% Bearbeitungsgebühr zu Berechnen. Ware
welche älter als 12 Monate ist sowie bereits Gebrauchte und beschädigte
Artikel sind von Rückgabe und/oder Umtauschrecht ausgeschlossen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1.)
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, aus diesem
Vertragsverhältnis resultierender, bei Kaufleuten auch aller sonstigen
beim Zeitpunkt des Vertragsabschlusses des Verkäufers gegen den
Besteller/Käufer zustehenden Ansprüche, behält sich der Verkäufer das
Eigentum an allen gelieferten Waren vor. Wechsel oder Schecks des
Besteller/Käufer gelten erst mit Einlösung als Zahlung.
2.) Der
Verkäufer ist nach erfolglosem Ablauf einer vom Besteller/Käufer
gesetzten Frist zum Rücktritt und zur Zurücknahme der
Eigentumsvorbehaltsware nach Mahnung bei Pflichtverletzungen des
Verkäufers, insbesondere bei Zahlungsverzug berechtigt.
3.) Der Besteller/Käufer wird auf seine Kosten eine Versicherung für
die gelieferte Ware gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden sowie
sonstige Risiken für die Zeit bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung
abschließen.
4.) Der Besteller/Käufer unterstützt den Verkäufer bei jeglichen
Maßnahmen, die nötig sind, um dessen Eigentum in dem betreffenden Land
zu schützen. Der Besteller/Käufer informiert den Verkäufer
unverzüglich, wenn Gefahren für dessen Eigentum entstehen. Dies gilt
insbesondere für Verfügung Dritter oder behördliche Maßnahmen.
5.) Soweit der Wert der Sicherheit die zu sichernden Forderungen um
mehr als 20% übersteigen, wird der Verkäufer auf verlangen Sicherheiten
nach seiner Wahl freigeben.
6.) Bei Verbindungen, Verarbeitungen oder Umbildung von unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Vertragsprodukten, auch zusammen mit
anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen, erwirbt dieser
das Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware im Verhältnis zum Gesamtwert der neuen Sache zur Zeit
der Verarbeitung.
VIII. Gewährleistung
1.)
Der Verkäufe gewährleistet, dass gelieferte Waren zum Zeitpunkt des
Gefahrübergangs frei von Material/Herstellungsfehlern sind, die den
Wert oder die Tauglichkeit der Waren erheblich mindern sowie etwaige,
in der Auftragsbestätigung ausdrücklich des Verkäufers zugesicherte
Eigenschaften besitzen. Die ggf. hierbei zugesicherten Eigenschaften,
stellen jedoch keine des Verkäufers zugesicherten Eigenschaften,
sondern ausschließlich zugesicherte Eigenschaften im Namen und Haftung
der jeweiligen Patentinhaber, Entwickler oder Hersteller dar.
Der
Verkäufer übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Produkte zu einem
bestimmten Verwendungszweck, sofern dieser nicht ausdrücklich
Vertragsinhalt geworden ist. Auch hierbei erklärt der Verkäufer die
entsprechende Eignung ausschließlich im Namen und Haftung der
jeweiligen Patent- oder Markeninhaber, Entwickler oder Hersteller.
2.) Im Gewährleistungsfall hat der Verkäufer zunächst das Recht zur
Nachbesserung oder wahlweise Ersatzlieferung vorzunehmen. Schlägt die
Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch die des Verkäufers fehl,
bleibt das Recht des Bestellers/Käufers unberührt, Wandlung oder
Minderung zu beanspruchen.
3.) Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern und
Mehraufwand, insoweit beides durch äußere Einflüsse, Handhabungsfehler,
nicht von der des Verkäufers durchgeführte Änderungen und Anbauten und
nicht von ihr genehmigte Dienstleistungen an den Produkten entstehen,
es sei denn, der Besteller/Käufer weist nach, dass diese Handhabung für
diesen gerügten Mängel nicht ursächlich war. Der Besteller/Käufer hat
die fehlerhafte Ware auf eigene Gefahr binnen 14 Tagen ab Mängelrüge an
den Verkäufer zu versenden. Die Lieferung von Ersatzware erfolgt dabei
grundsätzlich nur Zug um Zug gegen Rücksendung der als fehlerhaft
gerügten Ware.
IX. Haftung
1.)
Für Produkte, Anlagen oder sonstige Ware des Verkäufers haftet dieser
nur nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes unter nachfolgenden
Bedingungen:
a) Eine Haftung besteht nur für Produkte, für die
sich die des Verkäufers ausdrücklich als Hersteller ausweist. Für
Fremdteile oder Produkte anderer Hersteller, die in den Produkten des
Verkäufers als solche ausgewiesen sind, oder solche Fremdteile, die des
Verkäufers nicht ausdrücklich als Hersteller in ihr Produkt einbezogen
hat, besteht keine Haftung.
b) Eine Haftung des Verkäufers für ihre Produkte, Anlagen bzw.
Anlagenteile besteht grundsätzlich nur innerhalb der allgemein gültigen
technischen Anforderungen und Sicherheitsbestimmungen/Standard zum
Zeitpunkt des Inverkehrbringens.
Für Schäden und Fehler, die nach dem lnverkehrbringen der Produkte
aufgrund neuer technischer Erkenntnisse und eine Änderung der
gesetzlichen Vorschriften entstehen, kann daher der Verkäufer
grundsätzlich nicht behaftet werden.
c) Eine Haftung des Verkäufers wird grundsätzlich für alle Fälle
ausgeschlossen, in denen Produkte, Anlagen, Anlagenteile der des
Verkäufers nach dem Inverkehrbringen durch den Besteller/Käufer oder
Dritten in irgendeiner Art und Weise technisch verändert wurden.
Gleiches gilt für die Weiterverarbeitung der Produkte des Verkäufers
oder die Verbindung mit Produkten anderer Hersteller, ohne eine
ausdrückliche Freigabe oder Genehmigung des Verkäufers.
e) Der Geschädigte hat dem Verkäufer den Eintritt eines
Schadensereignisses durch ein Produkt unverzüglich anzuzeigen. Wird
diese Anzeigepflicht aus Gründen, die der Geschädigte zu vertreten hat,
unterlassen, so besteht für weitere, nach dem Schadensfall entstandene
Schäden und Folgeschadens keine Haftung.
2.) Soweit der Verkäufer Produkte, Erzeugnisse oder Teile von anderen
Herstellern bezieht, ist der jeweilige Hersteller verpflichtet, dem
Verkäufer von eventuellen Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
freizustellen. Dies gilt auch dann, wenn das jeweilige Produkt zusammen
mit einem Produkt, einer Anlage oder Anlageteilen des Herstellers
weiterverarbeitet oder verbunden wird.
3.) Soweit nicht ein Fall der gesetzlichen Gewährleistung oder eine
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegt, besteht eine Haftung
aus anderem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der
des Verkäufers, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre
Erfüllungsgehilfen.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht Schlussbestimmungen
1.)
Der Käufer/Besteller darf Rechte aus einem Vertag des Verkäufers nur
mit schriftlicher, vorheriger Zustimmung durch die des Verkäufers
abtreten.
2.) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen und Lieferbedingungen als ungültig
erweisen, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine neue, die dem Verfolgten
rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck so nahe wie möglich
kommende Bestimmung als vereinbart.
3.) Ist der Besteller/Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen,
sind für alle aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten die
für den Firmensitz der des Verkäufers zuständigen Gerichte
ausschließlich zuständig.
4.) Der Verkäufer behält sich jedoch vor, auch an jedem gesetzlichen
Gerichtsstand zu klagen. Diese Vereinbarung sowie alle Verträge mit der
des Verkäufers unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
XI. Schlussbestimmungen
Der
Besteller/Käufer ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der
Geschäftsbezeichnungen zugehenden Daten in unsere EDV-Anlage
gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Adressmaterial kann zur
Erstellung von Kundenanschreiben verwendet werden.
Mit Herausgabe dieser AGB werden alle vorhergehenden ungültig!
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